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Umzugsunternehmen Micha Krone

GEZ ummelden bei Umzug: Alles, was Sie wissen müssen

GEZ ummelden bei Umzug: Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Rundfunkbeitrag korrekt ummelden, Kosten vermeiden und alle Fristen einhalten.

Inhalt

Sie sind gerade umgezogen oder planen einen Umzug und fragen sich: Muss ich die GEZ ummelden bei Umzug? Wenn Sie gerade im Umzugsstress stecken, kennen Sie das sicher. Da fliegen die Kartons, das Umzugsunternehmen steht bereit, der Nachsendeauftrag ist gestellt – aber haben Sie auch an den Rundfunkbeitrag gedacht, den Sie an den ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice zahlen?

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Rundfunkbeitrag bei einem Umzug korrekt anpassen. Wir erklären Ihnen, ob und wann Sie die GEZ ummelden bei Umzug müssen, was passiert, wenn Sie es versäumen, was das Ganze kostet und wie es sich mit Zweitwohnungen verhält. Als langjähriges Umzugsunternehmen haben wir schon so manche knifflige Situation erlebt – und genau von diesem Erfahrungsschatz können Sie nun profitieren.

Das Wichtigste: GEZ-Ummeldung bei Umzug

GEZ ummelden bei Umzug

Warum muss man die GEZ ummelden bei Umzug?

Es gibt wenig Dinge, die mehr Nerven kosten als bürokratische Verpflichtungen im Umzugstrubel. Doch warum müssen Sie die GEZ ummelden bei Umzug eigentlich? Ganz einfach: Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht an die Person. Ändert sich Ihre Wohnadresse, muss diese Information an den ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice weitergegeben werden. 

Es geht dabei weniger um zusätzliche Kosten, sondern darum, sicherzustellen, dass der Beitrag korrekt zugeordnet wird. Ziehen Sie beispielsweise von Berlin nach Hamburg oder von einer kleinen Stadt aufs Land, verändert sich Ihr Wohnungsstatus und damit die Beitragsadresse.

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Eine GEZ-Ummeldung ist kein optionaler Spaßfaktor, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Unterlassen Sie diese, laufen Sie Gefahr, rückwirkend zur Kasse gebeten zu werden.

Wann sollten Sie die GEZ ummelden bei Umzug?

Zeit ist bei einem Umzug oft ein rar gesätes Gut. Zwischen Kartons, Sperrmüll und Handwerkerterminen denkt man nicht immer sofort an den Rundfunkbeitrag. Doch je früher, desto besser. Idealerweise melden Sie sich beim Beitragsservice bereits wenige Tage nach Ihrem Umzug um. Der Nachsendeauftrag für Ihre Post läuft zwar, aber die GEZ folgt nicht automatisch Ihrer Adresse – Sie müssen aktiv werden.

Übersichtliche Fristen-Tabelle:

Zeitpunkt Maßnahme
Vor dem Umzug Prüfen, ob Mitbewohner zahlt, ggf. Ummeldeformular vorbereiten
Kurz nach Umzug GEZ ummelden bei Umzug: Online-Formular ausfüllen oder telefonisch durchgeben
Max. 2 Wochen Nach dieser Frist kann es zu rückwirkenden Forderungen kommen

Wie läuft die Ummeldung praktisch ab?

Die eigentliche Ummeldung ist unkompliziert. Sie können den Rundfunkbeitrag direkt online auf der Website des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice anpassen. Alternativ steht Ihnen auch der Postweg offen, doch online geht es meist schneller und bequemer.

Schritte zur Ummeldung:

GEZ ummelden bei Umzug

Was passiert, wenn Sie die GEZ nicht ummelden bei Umzug?

Viele denken: „Ach, ich zahl ja sowieso den Rundfunkbeitrag, wozu noch ummelden?“ Doch Achtung: Der Beitragsservice könnte Sie für Ihren neuen Wohnort nicht richtig erfassen. Kommt es später zu Unstimmigkeiten, kann Ihnen der Beitragsservice rückwirkend Beiträge in Rechnung stellen. Auch Mahnungen oder Säumniszuschläge sind möglich. Ihr Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass Post vorübergehend an Ihre neue Adresse kommt, aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass alles reibungslos weiterläuft.

Vermeiden Sie Stress und Ärger, indem Sie die GEZ ummelden bei Umzug direkt erledigen. Im worst case müssen Sie sonst eventuell doppelt zahlen, wenn der Beitragsservice annimmt, dass Sie parallel an der alten und neuen Adresse tätig sind – auch wenn das in den meisten Fällen später korrigiert werden kann, kostet es Zeit und Nerven.

Was kostet die GEZ-Ummeldung?

Die Adressänderung selbst ist kostenlos. Ob Sie nun in ein Berliner Loft ziehen oder nach München in eine Studenten-WG wechseln, das Ändern der Anschrift kostet Sie nichts. Der Rundfunkbeitrag selbst beläuft sich aktuell (Stand Ende 2024) auf 18,36 € im Monat. Diese Gebühr ist unabhängig von Ihrer Adresse.

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Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt immer gleich, unabhängig von der Wohnadresse. Sie zahlen pro Haushalt, nicht pro Person.

Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnung – was gilt?

Hier kommt oft Unsicherheit auf: Muss man auch bei einer Zweitwohnung bezahlen? Die Antwort ist ja, grundsätzlich fällt der Beitrag auch für eine Zweitwohnung an. Allerdings können Sie eine Befreiung beantragen, sofern diese Zweitwohnung nicht ständig bewohnt ist, oder bestimmte Ausnahmeregelungen greifen. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, beispielsweise wenn Sie beruflich zwischen zwei Wohnorten pendeln.

Ein Beispiel: Sie besitzen eine Hauptwohnung in Berlin und nutzen eine Zweitwohnung in Köln, weil Sie dort für ein Projekt ein paar Monate unterkommen. Auch hier wäre erstmal der Beitrag fällig. Es gibt aber rechtliche Möglichkeiten, um einen Antrag auf Befreiung zu stellen – dabei sollten Sie sich am besten frühzeitig informieren.

Praxisnahe Tipps aus langjähriger Erfahrung als Umzugsunternehmen

Ich kann mich noch gut an den Kunden erinnern, der mitten im Umzugschaos seine GEZ-Ummeldung völlig vergessen hatte. Erst als nach einigen Monaten Mahnungen eintrudelten, wurde ihm klar, dass er hätte handeln müssen. Hätte er sich nur zwei Minuten Zeit genommen, um online die GEZ ummelden bei Umzug durchzuführen, wäre ihm das erspart geblieben.

Unsere Tipps:

  • Checkliste erstellen: Notieren Sie sich vor dem Umzug alle umzumeldenden Verträge: Strom, Internet, Kabelanschluss, Rundfunkbeitrag.
  • Rechtzeitig handeln: Erledigen Sie die GEZ-Ummeldung in der ersten Woche nach Ihrem Umzug.
  • Unterlagen griffbereit halten: Beitragsnummer, alte und neue Adresse, vielleicht eine kurze Notiz mit dem Datum Ihres Umzugs.
  • Zusammenziehen mit Partner: Prüfen Sie, ob Ihr Partner schon zahlt, und passen Sie Ihren eigenen Beitrag ggf. an. Nur ein Vertrag pro Haushalt ist nötig.

Zweitwohnung im Blick behalten: Falls Sie eine Zweitwohnung unterhalten, sollten Sie klären, ob eine Befreiung möglich ist.

Noch ein Tipp: Werfen Sie unbedingt einen Blick in unsere ultimative Checkliste für Ihren Umzug. Dort finden Sie von unseren Experten zusammengestellt eine Übersicht mit allen Dingen, an die Sie bei Ihrem Umzug denken müssen!

GEZ ummelden bei Umzug

Häufig gestellte Fragen rund um die GEZ-Ummeldung bei Umzug

Die GEZ, offiziell der ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice, erhält Ihre Daten nicht automatisch. Sie müssen aktiv werden und Ihre GEZ ummelden bei Umzug. Die Meldedaten Ihrer Stadt können zwar bei Bedarf abgeglichen werden, aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass dies automatisch und rechtzeitig geschieht. Melden Sie sich selbst, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Nutzen Sie das Online-Formular auf der Website des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice. Sie benötigen Ihre Beitragsnummer, Ihre neue Anschrift und die alte Adresse. Füllen Sie das Formular aus, senden Sie es ab und warten Sie auf die schriftliche Bestätigung. Alternativ können Sie auch per Post oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Nein, die Änderung Ihrer Adresse ist kostenlos. Sie zahlen weiterhin den regulären Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 € im Monat pro Haushalt. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren nur wegen einer Adressänderung.

Ja, grundsätzlich ist jede Wohnung beitragspflichtig. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung für eine Zweitwohnung zu stellen. Ob dieser gewährt wird, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die Bedingungen auf der Website des Beitragsservice oder wenden Sie sich direkt an diesen.

Nein, ein automatisches Abmelden gibt es nicht. Wenn Sie umziehen, müssen Sie selbst aktiv werden und die GEZ ummelden bei Umzug. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Beitrag korrekt Ihrer neuen Adresse zugeordnet wird.

Ja, wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden. Sie müssen nachweisen, dass Sie keine Wohnung in Deutschland mehr unterhalten. Dazu können z. B. Abmeldebescheinigungen von der Meldestelle und Auswanderungsnachweise dienen.

In diesem Fall zahlen Sie nur einmal pro Haushalt. Sie können sich also beim Beitragsservice melden und angeben, dass Ihr Partner bereits den Rundfunkbeitrag entrichtet. Ihre eigene Zahlung können Sie dann beenden. Dazu müssen Sie die bestehende Beitragsnummer Ihres Partners angeben.

Grundsätzlich nicht, jeder Haushalt muss zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. BAföG-Empfänger, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und BaföG ohne Zuschlag für Wohnkosten erhalten) kann jedoch eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt werden. Informieren Sie sich auf der Website des Beitragsservice über die genauen Bedingungen.

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