Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.

Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung
Der Absender unterrichtet ideal Umzüge GmbH rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages
beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische
Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das
zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

Stornokosten
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
– bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme
– bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu
bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach
Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma ideal Umzüge GmbH unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden,
wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma ideal Umzüge GmbH angezeigt wird.

Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist ideal Umzüge GmbH berechtigt, die vereinbarte
Vergütung anteilig zu erhöhen.

Lagerung
Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so beträgt diese mindestens einen Monat. Die Kündigung des Lagervertrages erfolgt
schriftlich mit einer Frist von 1 (einem) Monat. Solange der Einlagerer den Einlagerungsvertrag nicht kündigt, verlängert sich Vertragslaufzeit
automatisch um jeweils 1 Monat. Sollte, nach Eingang einer Kündigung und entsprechender Erteilung eines Freigabescheins bis zum letzten
Leistungstag keine Auslagerung stattgefunden hat, erfolgt eine Verlängerung um (jeweils) 1 Monat.

Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung,
sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. ideal Umzüge GmbH darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum
Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der
Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins.
Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter
Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet
werden.

Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Fa. ideal Umzüge GmbH wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren.
In diesem Fall schließt ideal Umzüge GmbH eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der
Absender.

Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
– Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
– ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
– Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
– Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;
– Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern
der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung
bestanden hat.
– Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
– natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch,
Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.

Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
– wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;
– wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, §
451 f HGB.

Pfandrecht
ideal Umzüge GmbH hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern,
solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde. Trinkgelder können nicht verrechnet werden.

Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt.

Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. ideal Umzüge GmbH vereinbart.

Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet,
bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

Stand: 05-2016