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Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung und Umzug von der Steuer absetzen

Inhalt

Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung & Umzug absetzen

Ein neuer Job in einer anderen Stadt, der Lebensmittelpunkt bleibt aber zu Hause: In dieser Situation richten viele Berufstätige eine Zweitwohnung am Arbeitsort ein. Was viele nicht wissen: Die Kosten für diese zweite Wohnung und für den Umzug dorthin lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das nennt sich doppelte Haushaltsführung und kann die Steuerlast spürbar senken.

Wir bei Ideal Umzügen ziehen regelmäßig Berufstätige in ihre Zweitwohnung um. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird, welche Kosten absetzbar sind und worauf Sie achten sollten. Eine Vorbemerkung: Wir sind kein Steuerberater und geben keine verbindliche steuerliche Auskunft. Für Ihren konkreten Fall ist ein Steuerberater oder das Finanzamt die richtige Adresse.

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten und gleichzeitig Ihren eigenen Hausstand am bisherigen Lebensmittelpunkt behalten. Die steuerliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG). Vereinfacht gesagt: Sie haben zwei Wohnungen, weil Ihr Job es verlangt, und der eigentliche Lebensmittelpunkt bleibt der erste Wohnsitz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkennt, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen.

  • Eigener Hausstand: Sie unterhalten am Lebensmittelpunkt einen eigenen Haushalt, an dem Sie sich auch finanziell beteiligen.
  • Berufliche Veranlassung: Die Zweitwohnung dient dazu, näher am Arbeitsort zu sein.
  • Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz: Der Mittelpunkt Ihres Lebens bleibt die erste Wohnung, etwa durch Familie, soziale Bindungen und regelmäßige Heimfahrten.
  • Zweitwohnung am Beschäftigungsort: Die zweite Wohnung liegt am oder nahe dem Arbeitsort.

Was kann ich absetzen?

Welche Kosten der Zweitwohnung sind absetzbar?

Absetzbar sind die notwendigen Mehraufwendungen, die durch die zweite Wohnung entstehen. Dazu zählen vor allem die Unterkunftskosten, also Miete und Nebenkosten. Für die Unterkunftskosten im Inland gilt eine monatliche Obergrenze, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Die aktuelle Höhe entnehmen Sie den Angaben des Finanzamts oder Ihrem Steuerberater, da sich solche Beträge ändern können.

  • Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung bis zur gesetzlichen Obergrenze.
  • Einrichtung der Zweitwohnung in angemessenem Rahmen.
  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten, in der Regel eine pro Woche.
  • Verpflegungsmehraufwand für eine begrenzte Anfangsphase.
  • Umzugskosten für den Bezug der Zweitwohnung.

Sind die Umzugskosten in die Zweitwohnung absetzbar?

Ja. Da der Umzug in die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist, zählen die Umzugskosten zu den absetzbaren Aufwendungen. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf, insbesondere die Rechnung des Umzugsunternehmens. Eine ordentliche, detaillierte Rechnung ist die Grundlage dafür, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt. Wir stellen Ihnen für Ihren Umzug selbstverständlich eine vollständige Rechnung aus.

Abgrenzung und typische Fragen

Was bedeutet eigener Hausstand genau?

Ein eigener Hausstand bedeutet, dass Sie am Lebensmittelpunkt eine eingerichtete Wohnung führen, die Ihren Lebensbedürfnissen entspricht, und sich an den laufenden Kosten beteiligen. Ein bloßes Zimmer im Elternhaus ohne finanzielle Beteiligung reicht in der Regel nicht aus. Auf diesen Punkt schaut das Finanzamt besonders genau.

Wie weise ich den Lebensmittelpunkt nach?

Der Lebensmittelpunkt zeigt sich an den sozialen Bindungen: Familie, Partnerschaft, Freundeskreis, Vereine und regelmäßige Aufenthalte am Erstwohnsitz. Regelmäßige Heimfahrten sind ein wichtiges Indiz. Bei Verheirateten wird der Lebensmittelpunkt der Familie meist anerkannt, bei Alleinstehenden prüft das Finanzamt genauer.

Lohnt sich die doppelte Haushaltsführung für mich?

Das hängt von der Höhe Ihrer Mehraufwendungen und Ihrer steuerlichen Situation ab. Je höher die Kosten für die Zweitwohnung und die Heimfahrten, desto größer der Effekt. Ob sich der Aufwand für Sie rechnet, klären Sie am besten mit einem Steuerberater, der Ihre Gesamtsituation kennt.

Der Umzug in die Zweitwohnung mit Ideal Umzüge

Ein Umzug in die Zweitwohnung ist meist kompakt, soll aber reibungslos laufen, weil daneben ein neuer Job startet. Wir bei Ideal Umzügen übernehmen den Transport Ihrer Möbel und Kartons, auf Wunsch inklusive Packen und Aufbau, und stellen Ihnen eine vollständige Rechnung aus, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Für kleinere Mengen bietet sich unsere kostengünstige Beiladung an. So ist die Zweitwohnung schnell bezugsfertig, und Sie können sich auf den beruflichen Start konzentrieren.

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Häufige Fragen zur doppelten Haushaltsführung

Kann ich die Einrichtung der Zweitwohnung absetzen?

Ja, die Kosten für eine angemessene Einrichtung der Zweitwohnung zählen zu den absetzbaren Aufwendungen. Bewahren Sie die Belege auf. Die Angemessenheit beurteilt das Finanzamt.

Wie viele Heimfahrten kann ich geltend machen?

In der Regel eine Familienheimfahrt pro Woche. Die genaue Handhabung und die Pauschalen entnehmen Sie den Vorgaben des Finanzamts oder klären sie mit Ihrem Steuerberater.

Gilt die doppelte Haushaltsführung auch für Alleinstehende?

Ja, sofern ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt besteht und dieser nachweisbar der Mittelpunkt des Lebens bleibt. Das Finanzamt prüft bei Alleinstehenden genauer als bei Familien.

Sind die Umzugskosten in die Zweitwohnung steuerlich absetzbar?

Da der Umzug beruflich veranlasst ist, sind die Umzugskosten grundsätzlich absetzbar. Eine vollständige Rechnung des Umzugsunternehmens ist dafür die Grundlage. Verbindlich beurteilt das Ihr Finanzamt.

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